pharmadidact teaser 06

Heilpraktiker/in

Heilpraktiker/in ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde ohne ärztliche Approbation auszuüben: staatliche Berufzulassung zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“.

Die Erfahrungs- und Laienheilkunde hat eine lange Tradition. Die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wurde erstmals im Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 geregelt und wurde 1952 im Grundgesetz verankert.

Der Heilpraktiker zählt zu den freien Berufen im Sinne des §18 des Einkommensteuergesetzes. Als Freiberufler besteht für ihn die Möglichkeit, Arbeitszeit und Leistungsvergütung nach § 611 BGB selbst und nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festzulegen. Die Heilpraktikerverbände haben ein Gebührenverzeichnis (GebüH) herausgegeben, das als Anhaltspunkt für die meisten Positionen dienen soll. Da dieses Gebührenverzeichnis jedoch seit 1985 nicht mehr überarbeitet wurde, richten sich viele Heilpraktiker bei ihrer Abrechnung nach der GOÄ.